Liebe Vereinsmitglieder,

es geht wieder los. Nachfolgend die Informationen vom BLSV vom 20.05.21

Corona-Update: Änderung der 12. BayIfSMV

Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird bis 6. Juni verlängert. Weitreichende Erleichterungen für den Sport wurden dabei in einer Änderung der 12. BayIfSMV eingeführt.

Ab dem 21. Mai gelten, unter der Voraussetzung einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 100, folgende Lockerungen:

Trainingsgruppen mit bis zu 25 Personen: Outdoor darf ab dem 21. Mai 2021 in Gruppengrößen von bis zu 25 Personen trainiert werden. Diese Regelung gilt altersunabhängig. Voraussetzung ist, dass alle Teilnehmenden ein aktuell gültiges, negatives Testergebnis vorweisen können.

Kontaktfreier Sport im Innenbereich: Indoor darf ab dem 21. Mai Sport kontaktfrei durchgeführt werden. Für die Gruppengröße gibt es keine pauschale Regelung. Diese wird im Rahmenhygienekonzept „Sport“ definiert.

Fitness ist Sport: Fitnesssport wird abdem 21. Mai 2021 nicht weiter als Freizeitaktivität, sondern als Sport behandelt. (Vereinseigene) Fitnessstudios dürfen also wieder öffnen. Voraussetzung dafür ist ein vorliegendes Hygienekonzept unter Berücksichtigung der derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen. Bei einer Inzidenz unter 50 entfällt die Testpflicht. Zuschauer im Sport erlaubt:

Außerdem sind ab dem 21. Mai 2021 auch wieder Zuschauer bei OutdoorSportveranstaltungen erlaubt. Die Maximalanzahl der Zuschauer ist auf 250 beschränkt. Voraussetzungen sind Hygienekonzept, feste Sitzplätze, Abstand, Maske und Tests. Bei einer Inzidenz unter 50 entfällt die Testpflicht.

aktuelle Regelungen siehe Landratsamt Roth: 

https://www.landratsamt-roth.de/news/corona-regeln-aenderung

Corona21